INES fotografie Berlin
Inhaberin: Ines Grabner
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Mindener Strasse 22
10589 Berlin
Mobil +49 (177) 4757380
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INES fotografie Berlin Ines Grabner
Fotografin
Cauerstrasse 17
10587 Berlin
Telefon +49 (30) 34389470
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UST-ID: DE 814153808
Finanzamt Berlin Charlottenburg
Urheberrecht: Alle von mir erstellten Fotografien unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne meine Zustimmung nicht verwendet werden.
Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ines Fotografie:
I. Geltung/Allgemeines:
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen:
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeihonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen und die Vorgaben der DSGVO zu achten. Der Auftraggeber hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die zu fotografierenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
4. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Produktionshonorar und Nebenkosten:
1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Maskenbildner, Reisen).
3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder mit 14 tägiger Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
4. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
IV. Überlassenes Bildmaterial:
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von INES fotografie Berlingelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
V. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt mit dem Auftragshonorar die im Angebot aufgeführten Nutzungsrechte an dem ihm überlassenen Bildmaterial. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen sowie kleine Änderungen der Anschnitte.
4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen oder bei mehreren Bildern einmalig zu Beginn. (Fotos: ines-fotografie.berlin)
5. Der Besteller eines Lichtbildwerkes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich § 60 UrhG auf reine Privatkopien beziehen.
VI. Digitale Bildverarbeitung:
1. Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
VII. Haftung
1. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
2. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Insbesondere haftet sie nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
VIII. Mehrwertsteuer und Künstlersozialabgabe
1. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
IX. Datenschutz:
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
X. Stornierungskosten, Absagen durch den Kunden
1. Wird ein (auch durch eine formlose eMail und/oder (fern-)mündliche Absprache) vereinbartes Fotoshooting durch den Auftraggeber abgesagt, ergeben sich folgende Stornierungskosten, die der Auftraggeber zu zahlen hat: Absagen von mehr als 6 Tagen vor einem Fotoshooting sind kostenfrei.
Bei Absagen ab 6 Tagen vor einem Shooting werden 50% des vereinbarten Preises fällig, bei Absagen ab 24 Stunden vor einem Shooting oder bei Nichterscheinen werden 100% des vereinbarten Preises fällig. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests bis 3 Stunden vor einem Shooting kann kostenfrei storniert werden.
Absagen aufgrund der aktuellen Covidsituation (zu hohe Fallzahlen oder Erkrankung von wichtigen Personen) sind auch kurzfristig ohne Stornierungskosten möglich.
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall etc. der Fotografin wird die Fotografin versuchen in Absprache mit dem Kunden einen Ersatz zu finden. Schadensersatzleistungen von Seiten des Kunden fallen bei nachweislicher Erkrankung (Unfall etc.) nicht an.
2. Die Stornierungsmodalitäten siehe Punkt X betreffen in gleicher Weise Zusatzleistungen wie Visagisten oder Assistenten.
XI. Statut und Gerichtsstand:
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Berlin (der Wohnsitz der Fotografin).
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